Warum Verkehrssicherung im Wald kein Nebenjob ist.

Wer an Forstbetriebe denkt, denkt an Waldarbeit, Holzeinschlag und schwere Maschinen. Was viele vergessen: Sobald Arbeiten an öffentlichen Straßen, Waldwegen mit öffentlichem Verkehr oder in Ortsrandlagen stattfinden, greift die RSA21. Und zwar vollständig.

RSA 21 gilt nicht nur für Straßenbauunternehmen

Die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, kurz RSA 21, betreffen jeden Betrieb, der bei Arbeiten in den öffentlichen Verkehrsraum eingreift. Dazu gehören Forstbetriebe immer dann, wenn:

  • Bäume entlang von Straßen gefällt werden
    • Totholz entfernt wird
    • Kronenschnittarbeiten über Fahrbahnen stattfinden
    • Arbeitsmaschinen in den Verkehrsraum ragen
    • Mitarbeiter bewegen auf öffentlichen Straßen, Geh- oder Radwegen
    • Waldwege öffentlich gewidmet sind

Forsbetriebe, die ohne verkehrsrechtliche Anordnung und ohne qualifizierte Sicherung arbeiten, handeln nicht nur fahrlässig, sondern haften im Schadenfall.

Das Problem in der Praxis

Viele Forstunternehmen arbeiten seit Jahren nach dem Motto: Absperrband, Warnblinker, fertig. Das wurde in der Vergangenheit vielfach toleriert. Bei der heutigen Rechtsprechung entsteht aber zunehmend ein Haftungsrisiko.

Das verlangt die RSA 21

  • Fachkundige Personen mit Schulungsnachweis gemäß MVAS 1999 (auch als RSA Schulungsnachweis bekannt)
    • Verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde
    • Verkehrszeichenpläne nach Regelwerk
    • Dokumentierte Kontrolle der Sicherung bei Arbeitsstellen von längerer Dauer (über 24 Std.)

Gerade bei kurzfristigen Baumfällarbeiten wird das Thema oft unterschätzt. Aber ein herabfallender Ast auf ein Fahrzeug bringt Ärger mit sich.

Haftung und Versicherung

Versicherer prüfen im Schadensfall sehr genau, ob die RSA 21 eingehalten wurde. Fehlt der Schulungsnachweis oder war die Sicherung mangelhaft, wird es unangenehm und teuer. Dann steht der Verantwortliche für die Absicherung persönlich in der Haftung.

Was Forstbetriebe konkret beachten sollten

  1. Verantwortliche Mitarbeiter nach RSA 21 schulen lassen
  2. Standardisierte Verkehrszeichenpläne für typische Einsätze erstellen
  3. Eine klare Dokumentationsroutine einführen
  4. Zuständigkeiten intern eindeutig regeln
  5. Mit der zuständigen Behörde frühzeitig abstimmen

Forstwirtschaft war schon immer ein Handwerk mit Verantwortung. RSA 21 ist nichts anderes als die konsequente Fortführung dieser Verantwortung im Straßenraum. Wer hier korrekt arbeitet, schützt nicht nur Verkehrsteilnehmer, sondern auch den eigenen Betrieb.

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