Mit der Einführung der RSA 21 wurde die über Jahrzehnte gültige RSA 95 abgelöst. Das ist kein kosmetisches Update, sondern eine inhaltliche Neuordnung der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen. Zentrale Änderung ist der stärkere Fokus auf standardisierte Regelpläne und deren verbindliche Anwendung. Während früher häufig projektspezifisch interpretiert wurde, verlangt die RSA 21 eine konsequent regelbasierte Umsetzung.
Neu ist außerdem die klarere Trennung zwischen innerörtlichen und außerörtlichen Arbeitsstellen sowie die stärkere Berücksichtigung schwächerer Verkehrsteilnehmer. Fußgänger und Radfahrer werden nicht mehr als Randthema behandelt, sondern explizit mit eigenen Führungen, Mindestbreiten und Sicherheitsabständen berücksichtigt.
Auch die Dokumentation gewinnt an Bedeutung. Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde müssen eindeutig auf die entsprechenden Regelpläne verweisen. Abweichungen sind zu begründen und zu dokumentieren. Improvisation vor Ort ist damit deutlich eingeschränkt.