Wer an Forstbetriebe denkt, denkt an Waldarbeit, Holzeinschlag und schwere Maschinen. Was viele vergessen: Sobald Arbeiten an öffentlichen Straßen, Waldwegen mit öffentlichem Verkehr oder in Ortsrandlagen stattfinden, greift die RSA21. Und zwar vollständig.
RSA 21 gilt nicht nur für Straßenbauunternehmen
Die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, kurz RSA 21, betreffen jeden Betrieb, der bei Arbeiten in den öffentlichen Verkehrsraum eingreift. Dazu gehören Forstbetriebe immer dann, wenn:
Forsbetriebe, die ohne verkehrsrechtliche Anordnung und ohne qualifizierte Sicherung arbeiten, handeln nicht nur fahrlässig, sondern haften im Schadenfall.
Das Problem in der Praxis
Viele Forstunternehmen arbeiten seit Jahren nach dem Motto: Absperrband, Warnblinker, fertig. Das wurde in der Vergangenheit vielfach toleriert. Bei der heutigen Rechtsprechung entsteht aber zunehmend ein Haftungsrisiko.
Das verlangt die RSA 21
Gerade bei kurzfristigen Baumfällarbeiten wird das Thema oft unterschätzt. Aber ein herabfallender Ast auf ein Fahrzeug bringt Ärger mit sich.
Haftung und Versicherung
Versicherer prüfen im Schadensfall sehr genau, ob die RSA 21 eingehalten wurde. Fehlt der Schulungsnachweis oder war die Sicherung mangelhaft, wird es unangenehm und teuer. Dann steht der Verantwortliche für die Absicherung persönlich in der Haftung.
Was Forstbetriebe konkret beachten sollten
Forstwirtschaft war schon immer ein Handwerk mit Verantwortung. RSA 21 ist nichts anderes als die konsequente Fortführung dieser Verantwortung im Straßenraum. Wer hier korrekt arbeitet, schützt nicht nur Verkehrsteilnehmer, sondern auch den eigenen Betrieb.