Die MVAS 99 regelt die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere im kommunalen und innerörtlichen Bereich. Sie ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine verbindliche Verwaltungsvorschrift, die von Straßenverkehrsbehörden, Bauhöfen und beauftragten Firmen anzuwenden ist.
Ein häufiger Irrtum ist, dass die MVAS 99 nur für kleinere Maßnahmen gilt. Tatsächlich betrifft sie nahezu alle Arbeiten im Straßenraum, unabhängig von Dauer oder Umfang. Auch kurzfristige Eingriffe wie Schachtarbeiten oder Reparaturen fallen darunter.
Probleme entstehen oft durch unvollständige Anwendung. Einzelne Vorgaben werden herausgepickt, andere ignoriert. Genau das widerspricht dem Grundgedanken der MVAS 99, die immer als Gesamtkonzept zu verstehen ist.